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   BVerwG, 10.10.1995 - 6 B 39.95   

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BVerwG, 10.10.1995 - 6 B 39.95 (https://dejure.org/1995,8157)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.1995 - 6 B 39.95 (https://dejure.org/1995,8157)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 1995 - 6 B 39.95 (https://dejure.org/1995,8157)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 86 Abs. 3, Abs. 4 S. 3, Abs. 5 § 100 Abs. 1
    Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Übersendung von Schriftstücken, Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Bayern, 14.01.2020 - 7 ZB 18.1504

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen das die Übernahme der

    Dazu hätten die Kläger zumindest näher darlegen müssen, was sie bei Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätten und inwiefern dieser Vortrag zur Klärung der Rechtslage im Sinne der Kläger geeignet gewesen wäre (vgl. BVerwG, B.v. 10.10.1995 - 6 B 39.95 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    Die Beteiligten müssen dieses Recht jeweils geltend machen (stRspr, vgl. zum Beispiel BVerwG, B.v. 19.8.2014 - 7 BN 1.14 - juris Rn. 7; B.v. 10.10.1995 - 6 B 39.95 - juris Rn. 6 ff.).

    Auf eine Verletzung des Rechts auf Gehör durch mangelndes Tätigwerden des Gerichts kann sich nicht berufen, wer nicht die gegebenen prozessualen Möglichkeiten, wie z.B. das Akteneinsichtsrecht, ausgeschöpft hat, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (stRspr, vgl. zum Beispiel BVerwG, B.v. 19.8.2014 - 7 BN 1.14 - juris Rn. 7; B.v. 10.10.1995 - 6 B 39.95 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 18.7.2016 - 9 CS 16.885 - juris Rn. 19).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2018 - 14 A 595/17

    Überwälzung der indirekt erhobenen Spielgerätesteuer (Aufwandsteuer) auf den

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.10.1995 - 6 B 39.95 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 4 VwGO, Nr. 1.
  • VGH Bayern, 20.05.2021 - 9 ZB 19.2504

    Versagung der Baugenehmigung zur Erneuerung des Dachstuhls und zum Ausbau des

    Im Übrigen soll die Bestimmung des § 86 Abs. 3 VwGO verhindern, dass die Rechtsverwirklichung der Beteiligten an Unerfahrenheit, Unbeholfenheit oder mangelnden Rechtskenntnissen scheitert (vgl. BVerwG, B.v. 10.10.1995 - 6 B 39.95 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 12.04.2021 - 9 ZB 19.1612

    Zulässigkeit eines Vergnügungsstättenbebauungsplans

    Im Übrigen soll die Bestimmung des § 86 Abs. 3 VwGO verhindern, dass die Rechtsverwirklichung der Beteiligten an Unerfahrenheit, Unbeholfenheit oder mangelnden Rechtskenntnissen scheitert (vgl. BVerwG, B.v. 10.10.1995 - 6 B 39.95 - juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2017 - 14 A 2508/16

    Besteuerung des Einspielergebnisses als indirekte örtliche Aufwandsteuer;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.10.1995 - 6 B 39.95 -, juris, Rn. 9.
  • BVerwG, 15.12.2004 - 5 B 124.04

    Verhältnis von Leistungen der Arbeitsverwaltung gegenüber Leistungen des

    3 Der Beklagte hat indes nicht, wie es erforderlich ist (BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 BVerwG 6 B 39.95 NVwZ-RR 1996, 712), aufgezeigt, dass das Berufungsurteil mit einem tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der angeführten Entscheidung in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2010 - 11 S 10.10

    Recyclinganlage; Sortierhalle; Teileinsturz; Vorhaltelager; Langzeitlager; Brand;

    Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist das Gericht gem. § 86 Abs. 4 Satz 3, Abs. 5 VwGO nur verpflichtet, die jeweiligen Schriftsätze an die Beteiligten zu übersenden, und hat nicht zusätzlich dafür Sorge zu tragen, den Verfahrensbeteiligten alle relevanten Vorgänge aus den Beiakten zuzuleiten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 1995 - 6 B 39.95 -, juris Rn 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2010 - 11 S 17.10

    GEABRecyclinganlage; Beräumungsanordnung; Neuannahmeverbot; Teilstilllegung;

    Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist das Gericht gem. § 86 Abs. 4 Satz 3, Abs. 5 VwGO nur verpflichtet, die jeweiligen Schriftsätze an die Beteiligten zu übersenden, und hat nicht zusätzlich dafür Sorge zu tragen, den Verfahrensbeteiligten alle relevanten Vorgänge aus den Beiakten zuzuleiten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 1995 - 6 B 39.95 -, zit. nach juris, Rn. 6).
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